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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
Anwendungsbereich,
Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
§  1Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
§  2Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
§  3Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
§  4Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
§  5Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
§  6Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang mit
dem Inverkehrbringen von Messgeräten
Unterabschnitt 1
Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
§  7Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
§  8Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
Unterabschnitt 2
Regelungen im Zusammenhang
mit der Konformitätsbewertung
§  9Konformitätsbewertungsverfahren
§ 10Technische Unterlagen
§ 11Konformitätserklärungen
§ 12Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
Unterabschnitt 3
Kennzeichnung, Aufschriften
und beizufügende Informationen
§ 13Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
§ 14Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
§ 15Aufschriften auf Messgeräten
§ 16Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
§ 17Beizufügende Informationen
Abschnitt 3
EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
§ 18Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
§ 19EG-Bauartzulassung
§ 20Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung
§ 21EG-Ersteichung
Abschnitt 4
Pflichten der Verwender
Unterabschnitt 1
Allgemeine Pflichten der Verwender
§ 22Verkehrsfehlergrenzen
§ 23Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
§ 24Vermutungswirkung
§ 25Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
§ 26Angabe von Gewichtswerten
Unterabschnitt 2
Pflichten der
Verwender bei besonderen Verwendungen
§ 27Verwenden von Ausschankmaßen
§ 28Abgabe von flüssigen Brennstoffen
§ 29Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
Unterabschnitt 3
Öffentliche Waage
§ 30Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
§ 31Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
§ 32Nachweis des Wägeergebnisses
Abschnitt 5
Eichung und Befundprüfung
§ 33Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
§ 34Eichfrist
§ 35Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
§ 36Durchführung der Eichung
§ 37Eichtechnische Prüfung
§ 38Kennzeichnung der Messgeräte
§ 39Durchführung der Befundprüfung
Abschnitt 6
Softwareaktualisierung
§ 40Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
§ 41Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
Abschnitt 7
Prüfstellen für die Eichung
von Messgeräten für Elektrizität,
Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
Unterabschnitt 1
Staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 42Antrag und Anerkennung
§ 43Anforderungen an die Prüfstelle
§ 44Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
Unterabschnitt 2
Prüfstellenleitung
§ 45Leitung und stellvertretende Leitung
§ 46Antrag
§ 47Sachkunde
§ 48Öffentliche Bestellung
Unterabschnitt 3
Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 49Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 50Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 51Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 52Prüfungsunterlagen
§ 53Verantwortung der Prüfstellenleitung
Unterabschnitt 4
Instandsetzer
§ 54Befugniserteilung an Instandsetzer
§ 55Pflichten der Instandsetzer
Abschnitt 8
Meldeverfahren der Behörden
§ 56Meldeverfahren
Abschnitt 9
Bußgeldvorschriften,
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 57Ordnungswidrigkeiten
§ 58Übergangsvorschriften
Anlage 1Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
Anlage 2Anforderungen an Messgeräte
Anlage 3Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
Anlage 4Konformitätsbewertungsverfahren
Anlage 5Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
Anlage 6Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
Anlage 7Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte
Anlage 8Kennzeichen