Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin sowie Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacher/ Metallblasinstrumenten- und Schlagzeugmacherin sind nicht mehr anzuwenden.