Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
Planen und Organisieren der Arbeit,
- 7.
Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 8.
Qualitätsmanagement,
- 9.
Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen,
- 10.
Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen,
- 11.
Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen,
- 12.
Einstellen von Prozeßparametern,
- 13.
Optimieren des Produktionsprozesses,
- 14.
Herstellungs- und Montageprozesse,
- 15.
prozeßbegleitende Prüfungen,
- 16.
Durchführen von Endtests,
- 17.
Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.