Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Milchwirtschaftlicher Labormeister – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen und Milchwirtschaftliche Labormeisterin – Bachelor Professional im milchwirtschaftlichen Laborwesen (Milchwirtschaftlicher-Labormeister-Prüfungsverordnung - MilchLMeistPrV) § 9Schriftliche Prüfung
(1) Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht anzufertigenden Arbeit mit komplexen praxisbezogenen Aufgaben aus den Prüfungsinhalten nach § 6 Absatz 3.
(2) Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Prüfung beträgt 180 Minuten.