| 1 | Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
 | a)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsabläufe planen und dokumentieren, Arbeitsschritte festlegen
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| b)Arbeitsaufgaben im Team planen und umsetzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewertenc)Konflikte im Team lösen
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| 2 | Qualitätssicherungssysteme anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
 | a)Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
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| b)betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführenc)Produktstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen, insbesondere Rohmilch, Zwischen- und Endprodukte anhand von Laborergebnissen und sensorischen Kriterien beurteilen
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| 3 | Hygienemaßnahmen anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
 | a)Reinigungs- und Desinfektionslösungen ansetzen und anwenden sowie dabei Maßnahmen zur Sicherung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes beachtenb)Reinigungsanlagen und -systeme anwenden und wartenc)Produktionsanlagen und Leitungssysteme reinigen, desinfizieren und sterilisierend)Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
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| e)Ergebnisse dokumentieren, bewerten und Maßnahmen ergreifen
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| 4 | Produktionsverfahren zur Behandlung von Lebensmitteln und Rohstoffen durchführen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
 | a)Milch kontrollieren, beurteilen und annehmenb)Milch bearbeiten, insbesondere reinigen, erhitzen, standardisieren, kühlen und lagernc)Produktionsverfahren zur Herstellung von Milch und Milchprodukten, insbesondere von Konsummilch, Butter, Käse und Milcherzeugnissen, durchführen
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| d)produktspezifische Rezepturen anwenden und Mischungen ansetzene)Bedienungsanleitungen und Wartungspläne umsetzen
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| 5 | Steuern und Regeln von Produktionsprozessen (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5)
 | a)Fließschemata lesen und anwendenb)Produktionsprozesse überwachen, Störungen feststellen, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
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| c)Produktionsanlagen, Maschinen und Geräte, insbesondere Butterungsmaschinen, Separatoren, Reifungsbehälter, Käsungs-, Eindampfungs-, Trocknungs-, Filtrations- und Abfüllanlagen sowie Wärmetauscher, vorbereiten, in Betrieb nehmen und umrüstend)Prozessleittechnik bedienene)Versorgungsanlagen überwachenf)Einflussfaktoren im Produktionsprozess im Hinblick auf Technologie und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
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| 6 | Annehmen, Lagern und Abgeben von Erzeugnissen, Produkten und Materialien (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6)
 | a)Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien annehmen und kontrollierenb)Erzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagernc)Lagerbestand kontrollieren und pflegen
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| d)Produkte für den Versand vorbereiten und Abgabe von Produkten durchführen
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| 7 | Verpacken von Produkten (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7)
 | a)Abfüll- und Verpackungsanlagen beschicken und bedienenb)Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzenc)Fertigpackungen prüfen und beurteilen
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| d)Verpackungsmaterialien prüfen und hinsichtlich des Verwendungszwecks beurteilen
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| 8 | Informations- und Kommunikationstechniken anwenden (§ 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 8)
 | a)Informationen beschaffen, auswerten und einordnenb)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwendenc)Daten erfassen, sichern und pflegen; Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
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| d)Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
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