Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz für das Jahr 2004 (Mindestnettobetrags-Verordnung 2004) § 1
Für das Jahr 2004 ergeben sich die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes aus der dieser Verordnung als Anlage beigefügten Tabelle.