Nach Abschluss der Abstimmung stellt der Hauptwahlvorstand in einer Niederschrift fest:
- 1.
die Zahl der abgegebenen Wahlumschläge;
- 2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
- 3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
- 4.
die Zahlen der auf die einzelnen Bewerberinnen oder Bewerber entfallenden Stimmen;
- 5.
die Namen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber und Ersatzmitglieder;
- 6.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.