(1) Im Prüfungsteil Prozess- und Verfahrenstechnik hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist,
- 1.
chemische, physikalische und mikrobiologische Eigenschaften von Milch und Milchprodukten in Bearbeitungs- und Herstellungsprozessen zu beurteilen,
- 2.
Verfahrenstechnologien anzuwenden und zu optimieren,
- 3.
Hygienemaßnahmen zu bestimmen, durchzusetzen und zu kontrollieren,
- 4.
Prozesse und Betriebsabläufe zu organisieren, umzusetzen und zu optimieren,
- 5.
Qualitätsmanagementsysteme zu erstellen, zu gestalten, umzusetzen und zu verifizieren,
- 6.
Energiesysteme zu beurteilen und nachhaltig zu nutzen,
- 7.
Arbeitsplätze zu gestalten, Arbeitsschutz sicherzustellen und Maßnahmen der Unfallverhütung umzusetzen,
- 8.
Steuerungssysteme der Produktion zu parametrieren und anzuwenden,
- 9.
Wartung und Instandhaltung der Anlagen und Produktionsräume sicherzustellen,
- 10.
Ergebnisse von Laboruntersuchungen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten,
- 11.
betriebliche Dokumentationen durchzuführen und zu überwachen,
- 12.
Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten,
- 13.
Produkte zu entwickeln und diese zu implementieren sowie
- 14.
Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen.
Die zu prüfende Person hat bei der Durchführung der Tätigkeiten nach Satz 1 außerdem nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, den Einsatz von Arbeitskräften, Maschinen, Anlagen, Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen zu planen, zu organisieren, durchzuführen, zu kontrollieren und zu beurteilen.