Hat ein Schleppverband an der Spitze mehrere Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die nebeneinander fahren, sei es längsseits gekuppelt oder nicht, muß jedes dieser Fahrzeuge führen:
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bei Nacht:
ein drittes Topplicht; dieses muß etwa 2,00 m unter dem ersten Topplicht, jedoch nach Möglichkeit mindestens 1,00 m höher als die Seitenlichter gesetzt werden.
... nicht darstellbares Bild 5
(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. II Nr. 38 v. 16.9.1997, S. 20)
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bei Tag:
den Zylinder nach Nummer 1.
... nicht darstellbares Bild 4
Das gleiche gilt für alle Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, die gemeinsam ein Fahrzeug, einen Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage bugsieren.