Die Einfahrt in die Schleuse wird bei Tag und bei Nacht durch Signallichter geregelt, die auf einer Seite oder auf beiden Seiten der Schleuse gezeigt werden. Diese Signallichter haben folgende Bedeutung:
- a)
zwei rote Lichter übereinander:
Einfahrt verboten, Schleuse außer Betrieb;
- b)
ein rotes Licht oder zwei rote Lichter nebeneinander:
Einfahrt verboten, Schleuse geschlossen;
- c)
das Erlöschen eines der beiden nebeneinander gezeigten roten Lichter oder ein rotes und ein grünes Licht nebeneinander:
Einfahrt verboten, Öffnung der Schleuse wird vorbereitet;
- d)
ein grünes Licht oder zwei grüne Lichter nebeneinander:
Einfahrt erlaubt.