Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG)
§ 19 

§ 9 Absatz 2 bis 4 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Ausbildungen nach § 9 Absatz 2, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Bestimmung abgeschlossen.