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Melderechtsrahmengesetz

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Erster Abschnitt
 Allgemeine Bestimmungen
  § 1 Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
  § 2 Speicherung von Daten
  § 3 Zweckbindung der Daten
  § 4 Datenerhebung
  § 4a Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters
  § 5 Meldegeheimnis
Zweiter Abschnitt
 Schutzrechte
  § 6 Schutzwürdige Interessen der Betroffenen
  § 7 Rechte des Betroffenen
  § 8 Auskunft an den Betroffenen
  § 9 Berichtigung und Ergänzung von Daten
  § 10 Löschung und Aufbewahrung von Daten
Dritter Abschnitt
 Meldepflichten
  § 11 Allgemeine Meldepflicht
  § 12 Mehrere Wohnungen
  § 13 Binnenschiffer und Seeleute
  § 14 Befreiung von der Meldepflicht
  § 15 Ausnahmen von der Meldepflicht
  § 16 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten, Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Vierter Abschnitt
 Datenübermittlungen
  § 17 Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden
  § 18 Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen
  § 19 Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  § 20 Rechtsverordnungen zur Datenübermittlung
  § 21 Melderegisterauskunft
  § 22 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Fünfter Abschnitt
 Anpassungs- und Schlussvorschriften
  § 23 Anpassung der Landesgesetzgebung; unmittelbare Geltung
  § 24
  § 24 Übergangsbestimmung
  §§ 25 und 26 (weggefallen)
  § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011
  § 27
  § 28