Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
Berechnung des Beurteilungspegels
Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.
zum Seitenanfang
Datenschutz