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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Magnetschwebebahn-Lärmschutzverordnung
§ 3 Berechnung des Beurteilungspegels

Der Beurteilungspegel ist nach der Anlage zu berechnen. Die dort unter Nummer 2.1 genannten Angaben hat der Betreiber der Magnetschwebebahn beizubringen.