(2) Die Auszubildenden zur Medizinischen Technologin für Funktionsdiagnostik und zum Medizinischen Technologen für Funktionsdiagnostik sind weiterhin zu befähigen, insbesondere die folgenden übergreifenden fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen anzuwenden:
- 1.
Einbeziehung der Lebenssituation und der Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen in ihr Handeln,
- 2.
personen- und situationsorientierte Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen,
- 3.
interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit und Kommunikation,
- 4.
Erkennen von Notfällen und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen,
- 5.
Datenmanagement und Umgang mit weiteren digitalen Technologien,
- 6.
medizinische und technische Fachexpertise für die durchzuführenden Maßnahmen,
- 7.
Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitskonzepten,
- 8.
Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung multidisziplinärer Lösungen, die die Optimierung der Arbeitsabläufe ermöglichen und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen,
- 9.
Analyse, Evaluation, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des eigenen beruflichen Handelns,
- 10.
Berücksichtigung von Aspekten der Patientensicherheit und der Wirtschaftlichkeit.