(2) Die Auszubildenden zur Medizinischen Technologin für Laboratoriumsanalytik und zum Medizinischen Technologen für Laboratoriumsanalytik sind weiterhin zu befähigen, insbesondere die folgenden übergreifenden fachlichen, methodischen, personalen und sozialen Kompetenzen anzuwenden:
- 1.
personen- und situationsorientierte Kommunikation mit Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen,
- 2.
interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit und Kommunikation,
- 3.
Erkennen von Notfällen und Einleiten der erforderlichen Maßnahmen,
- 4.
Datenmanagement und Umgang mit weiteren digitalen Technologien,
- 5.
medizinische und technische Fachexpertise für die durchzuführenden Analyseprozesse,
- 6.
Umsetzung von Hygiene- und Sicherheitskonzepten,
- 7.
Mitwirkung an der Entwicklung und Umsetzung multidisziplinärer Lösungen, die die Optimierung der Arbeitsabläufe ermöglichen und die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten berücksichtigen,
- 8.
Analyse, Evaluation, Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des eigenen beruflichen Handelns,
- 9.
Berücksichtigung von Aspekten der Patientensicherheit und der Wirtschaftlichkeit.