in den Lehrgängen „Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung“, „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung I und II“ sowie „Technische Aufklärung“ jeweils
- a)
eine Klausur und
- b)
ein weiterer schriftlicher oder mündlicher Leistungstest,