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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen
§ 6
Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft.
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