Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)
Nicht erschöpfende Liste der chemischen Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe, der physikalischen Schadfaktoren sowie der Verfahren und Arbeitsbedingungen nach § 1 Abs. 1
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1997, 784;
bezgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
bezgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- A.
- Gefahr- und Arbeitsstoffe (Agenzien) und Schadfaktoren
- 1.
- Chemische GefahrstoffeFolgende chemische Gefahrstoffe, soweit bekannt ist, daß sie die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden und soweit sie noch nicht in Anlage 2 dieser Verordnung aufgenommen sind:
- a.
- nach der Gefahrstoffverordnung als R40, R45, R46 und R61 gekennzeichnete Stoffe, sofern sie noch nicht in Anlage 2 aufgenommen sind,
- b.
- die in Anhang I der Richtlinie 90/394/EWG 2) aufgeführten chemischen Gefahrstoffe,
- c.
- Quecksilber und Quecksilberderivate,
- d.
- Mitosehemmstoffe,
- e.
- Kohlenmonoxid,
- f.
- gefährliche chemische Gefahrstoffe, die nachweislich in die Haut eindringen
- 2.
- Biologische ArbeitsstoffeBiologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 bis 4 im Sinne des Artikels 2 Buchstabe d der Richtlinie 90/679/EWG 3), soweit bekannt ist, daß diese Arbeitsstoffe oder die durch sie bedingten therapeutischen Maßnahmen die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes gefährden und soweit sie noch nicht in Anlage 2 dieser Verordnung aufgenommen sind
- 3.
- Physikalische Schadfaktoren, die zu Schädigungen des Fötus führen und/oder eine Lösung der Plazenta verursachen können, insbesondere
- a.
- Stöße, Erschütterungen oder Bewegungen,
- b.
- Bewegen schwerer Lasten von Hand, gefahrenträchtig insbesondere für den Rücken- und Lendenwirbelbereich,
- c.
- Lärm,
- d.
- ionisierende Strahlungen,
- e.
- nicht ionisierende Strahlungen,
- f.
- extreme Kälte und Hitze,
- g.
- Bewegungen und Körperhaltungen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs, geistige und körperliche Ermüdung und sonstige körperliche Belastungen, die mit der Tätigkeit der werdenden oder stillenden Mutter verbunden sind
- B.
- VerfahrenDie in Anhang I der Richtlinie 90/394/EWG aufgeführten industriellen Verfahren
- C.
- ArbeitsbedingungenTätigkeiten im Bergbau unter Tage
- 1)
- ABl. EG Nr. 196 S. 1; Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 92/32/EWG (ABl. EG Nr. L 154 S. 1).
- 2)
- ABl. EG Nr. L 196 S. 1.
- 3)
- ABl. EG Nr. L 374 S. 1; Richtlinie geändert durch die Richtlinie 93/88/EWG (ABl. EG Nr. L 268 S. 71), angepaßt durch die Richtlinie 95/30/EWG (ABl. EG Nr. L 155 S. 41).
