Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAnlage 2 (zu § 4 Abs. 1)
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1)
Nicht erschöpfende Liste der chemischen Gefahrstoffe und biologischen Arbeitsstoffe, der physikalischen Schadfaktoren und der Arbeitsbedingungen nach § 4 Abs. 1
Fundstelle des Originaltexte BGBl. I 1997, 785;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
- A.
- Werdende Mütter
- 1.
- Gefahr- und Arbeitsstoffe (Agenzien) und Schadfaktoren
- a.
- Chemische GefahrstoffeBlei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, daß diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden. Die Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nach § 20 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten.
- b.
- Biologische ArbeitsstoffeToxoplasma,Rötelnvirus,außer in Fällen, in denen nachgewiesen wird, daß die Arbeitnehmerin durch Immunisierung ausreichend gegen diese Arbeitsstoffe geschützt ist
- c.
- Physikalische SchadfaktorenArbeit bei Überdruck, zum Beispiel in Druckkammern, beim Tauchen
- 2.
- ArbeitsbedingungenTätigkeiten im Bergbau unter Tage
- B.
- Stillende Mütter
- 1.
- Gefahrstoffe (Agenzien) und Schadfaktoren
- a.
- Chemische GefahrstoffeBlei und Bleiderivate, soweit die Gefahr besteht, daß diese Gefahrstoffe vom menschlichen Organismus absorbiert werden
- b.
- Physikalische SchadfaktorenArbeit bei Überdruck, zum Beispiel in Druckkammern, beim Tauchen
- 2.
- ArbeitsbedingungenTätigkeiten im Bergbau unter Tage
