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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin *)
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild

(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
(2) Die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A


Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Pflichtqualifikationseinheiten:
1.
Beratung, Verkauf und Service:
1.1
Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel,
1.2
Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten,
1.3
Kommunikation mit Kunden,
1.4
Kundenberatung, Musikgeschichte,
1.5
Kassieren und Kassenabrechnung,
1.6
Serviceleistungen,
1.7
Beschwerde, Reklamation und Umtausch,
1.8
Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;
2.
Marketing und Vertrieb:
2.1
Werbemaßnahmen,
2.2
Warenpräsentation,
2.3
Verkaufsförderung,
2.4
Vertriebswege,
2.5
Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht,
2.6
Märkte und Zielgruppen;
3.
Einkauf und Warenwirtschaft:
3.1
Einkaufsplanung und Bestellung,
3.2
Wareneingang und Warenlagerung,
3.3
Bestandskontrolle,
3.4
Warenwirtschaftssystem;
4.
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:
4.1
Preisbildung und Kalkulation,
4.2
Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung,
4.3
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling,
4.4
Unternehmerische Entscheidungsprozesse;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationseinheiten:
1.
Musikinstrumente:
1.1
Instrumentengruppen,
1.2
Beschaffung,
1.3
Verkauf und Service,
1.4
Aufnahme- und Veranstaltungstechnik;
2.
Musikalien:
2.1
Literatur,
2.2
Beschaffung,
2.3
Verkauf und Service,
2.4
Rechtliche Bestimmungen im Musikalienhandel;
3.
Tonträger:
3.1
Tonträgerarten und Repertoire,
3.2
Beschaffung,
3.3
Verkauf und Service,
3.4
Digitale Distribution;

Abschnitt C



Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Stellung und Struktur,
1.2
Betriebliche Organisation,
1.3
Berufsbildung,
1.4
Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
1.5
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.6
Umweltschutz;
2.
Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
2.1
Arbeitsorganisation,
2.2
Informations- und Kommunikationssysteme,
2.3
Interne Kommunikation und Kooperation.