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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über den Aufstieg in den höheren technischen oder nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über den Masterstudiengang „Verwaltungsinformatik“ der Universität der Bundeswehr München (MVITAufstV)
§ 19 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.