Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Schiffahrtspolizeiliche Anordnung über die Ergänzung von Schiffahrtszeichen auf den Seeschiffahrtsstraßen im Bereich des Landes Mecklenburg-Vorpommern
§ 2 

Diese schiffahrtspolizeiliche Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.