Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3
Periodizität
Die Erhebung wird gleichmäßig über die Kalenderwochen verteilt durchgeführt. In jedem Auswahlbezirk werden die Erhebungseinheiten innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal befragt.
zum Seitenanfang
Datenschutz