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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz 2005 - MZG 2005)
§ 5 Hilfsmerkmale

(1) Hilfsmerkmale sind:
1.
Vor- und Familiennamen der Haushaltsmitglieder;
2.
Telekommunikationsnummern;
3.
Straße, Hausnummer, Lage der Wohnung im Gebäude;
4.
Vor- und Familienname des Wohnungsinhabers oder der Wohnungsinhaberin;
5.
Name der Arbeitsstätte.
(2) Das Hilfsmerkmal nach Absatz 1 Nr. 5 darf nur zur Überprüfung der Zuordnung der Erwerbstätigen zu Wirtschaftszweigen verwendet werden.