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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung des Nationalparks Hochharz
§ 9 Einvernehmen

Das Einvernehmen mit der Nationalparkverwaltung ist herzustellen bei
1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen und Wege sowie Gewässer und
2.
der Erweiterung und Neuanlage von Freizeiteinrichtungen
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.