(Pflege- und Entwicklungszone) umfaßt vor allem extensiv genutzte Landwirtschafts- und Forstflächen:
- 1.
Die außerhalb der Schutzzone I liegenden Waldflächen des Darß;
- 2.
den Waldbestand zwischen Zingst, Müggenburg und den Gehöften Sundische Wiese;
- 3.
die Baum- und Küstenschutzwaldbestände auf der Insel Hiddensee, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 3 genannten Ortslagen gehören;
- 4.
die Grünlandflächen der Michaelsdorfer Wiesen und der Borner und Neundorfer Bülten;
- 5.
das Grünland der Großen Buchhorster Maase auf dem Darß;
- 6.
das Grünland beiderseits des Prerow-Stromes und die Schmidt-Bülten;
- 7.
das Salzgrasland der Inseln Oie und Kirr sowie die Außendeichsflächen östlich Bresewitz;
- 8.
das Grünland der Sundischen Wiese, soweit es nicht in Schutzzone I liegt;
- 9.
das Grünland auf der Insel Hiddensee, einschließlich der Dünenheide zwischen Vitte und Neuendorf, soweit es nicht zu den genannten Ortslagen gehört;
- 10.
das Grünland auf den Inseln Ummanz, Liebitz, Öhe, Heuwiese, Liebes, Mährens und Urkevitz sowie im Bereich der Landower und Priebowschen Wedde;
- 11.
die Wasserflächen, soweit sie nicht in der Schutzzone I liegen.