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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Rhön"
§ 11 Vorrang dieser Verordnung

Die Bestimmungen dieser Verordnung gehen den Bestimmungen der bestehenden naturschutzrechtlichen Beschlüsse, Verordnungen und Anordnungen für dieses Gebiet vor.