Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" § 12Schlußbestimmung
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1990 in Kraft.