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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes (Neugliederungsdurchführungsverordnung - NeuGlV)
Inhaltsübersicht 

Erster Abschnitt 
 Volksentscheid 
  Erster Unterabschnitt 
   Abstimmungsorgane 
   Abstimmungsleiter§ 1
   Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen§ 2
   Bildung der Abstimmungsausschüsse§ 3
   Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse§ 4
   Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand§ 5
   Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand§ 6
   Beweglicher Abstimmungsvorstand§ 7
   Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld§ 8
  Zweiter Unterabschnitt 
   Vorbereitung des Volksentscheids 
    1.Stimmbezirke 
   Allgemeine Stimmbezirke und Sonderstimmbezirke § 9
    2.Stimmrecht, Stimmscheine 
   Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis§ 10
   Zuständige Behörde§ 11
   Stimmscheinanträge§ 12
   Entscheidung über die Stimmscheinanträge§ 13
   Erteilung von Stimmscheinen§ 14
   Stimmscheinverzeichnisse§ 15
   Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen § 16
   Verlorene Stimmscheine§ 17
   Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen§ 18
   Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis§ 19
    3.Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung 
   Abstimmungsräume§ 20
   Abstimmungsbekanntmachung der Gemeindebehörde§ 21
  Dritter Unterabschnitt 
   Abstimmungshandlung 
   Ausstattung des Abstimmungsvorstands § 22
   Anwendbarkeit der Bundeswahlordnung§ 23
   Briefabstimmung§ 24
  Vierter Unterabschnitt 
   Ermittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse 
   Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten§ 25
   Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk§ 26
   Zählung der Abstimmenden§ 27
   Zählung der Stimmen§ 28
   Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses§ 29
   Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse§ 30
   Abstimmungsniederschrift§ 31
   Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen§ 32
   Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe§ 33
   Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses§ 34
   Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe§ 35
   Zulassung der Stimmbriefe§ 36
   Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten§ 37
   Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 eingegangenen Stimmbriefen§ 38
   Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses§ 39
   Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten§ 40
   Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land§ 41
   Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses§ 42
   Niederschriften der Abstimmungsausschüsse§ 43
   Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse§ 44
   Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter§ 45
Zweiter Abschnitt 
 Volksbegehren 
  Erster Unterabschnitt 
   Zulassungsverfahren 
   Zulassungsantrag § 46
   Form des Zulassungsantrags§ 47
   Unterzeichnung des Zulassungsantrags§ 48
   Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung§ 49
   Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter§ 50
   Zurücknahme und Änderung des Zulassungsantrags§ 51
   Kostentragung§ 52
  Zweiter Unterabschnitt 
   Eintragungsorgane 
   Eintragungsleiter§ 53
   Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Eintragungsausschußbeisitzer§ 54
   Bildung und Tätigkeit der Eintragungsausschüsse§ 55
   Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld§ 56
  Dritter Unterabschnitt 
   Vorbereitung des Volksbegehrens 
    1.Eintragungsbezirke 
   Allgemeine Eintragungsbezirke§ 57
   Sondereintragungsbezirke§ 58
    2.Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine 
   Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis§ 59
   Beantragung von Eintragungsscheinen§ 60
   Erteilung von Eintragungsscheinen§ 61
   Verzeichnisse der Eintragungsscheine§ 62
   Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen§ 63
   Verlorene Eintragungsscheine§ 64
   Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen§ 65
   Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis§ 66
   Einspruch und Beschwerde§ 67
    3.Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung 
   Eintragungsblätter§ 68
   Eintragungsräume§ 69
   Bekanntmachung zum Volksbegehren§ 70
  Vierter Unterabschnitt 
   Eintragungshandlung 
   Auslegung der Eintragungsblätter § 71
   Aufsichtsführender§ 72
   Ausstattung des Aufsichtsführenden§ 73
   Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses § 74
   Öffentlichkeit§ 75
   Ordnung im Eintragungsraum§ 76
   Prüfung der Eintragungsberechtigung§ 77
   Eintragung in die Eintragungsblätter§ 78
   Vermerk über die Eintragung§ 79
   Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins§ 80
   Schluß der Eintragungshandlung§ 81
   Eintragung in Sondereintragungsbezirken§ 82
   Eintragung in gesperrten Wohnstätten§ 83
  Fünfter Unterabschnitt 
   Ermittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse 
   Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten § 84
   Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken§ 85
   Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen§ 86
   Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde§ 87
   Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten§ 88
   Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land§ 89
   Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens§ 90
   Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse§ 91
   Überprüfung des Volksbegehrens§ 92
Dritter Abschnitt 
 Volksbefragung
   Abstimmungsbereiche, Geltung der Vorschriften des Ersten Abschnitts§ 93
Vierter Abschnitt
 Schlußbestimmungen 
   Öffentliche Bekanntmachungen§ 94
   Zustellungen§ 95
   Beschaffung von Abstimmungs- und Eintragungsunterlagen§ 96
   Sicherung der Stimmberechtigten- und Eintragungsberechtigtenverzeichnisse§ 97
   Vernichtung von Unterlagen§ 98
   Stadtstaatenklausel § 99
   Inkrafttreten§ 100
   Anlage 
   (zu den §§ 47 und 49)