zurück
weiter
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene Wohnungen (Neubaumietenverordnung 1970 - NMV 1970)
§ 37
Geltung im Saarland
Diese Verordnung gilt nicht im Saarland.
zum Seitenanfang
Impressum
Datenschutz
Barrierefreiheitserklärung
Feedback-Formular