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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse (NotAktVV)
§ 32 Erbvertragssammlung

Erbverträge, deren besondere amtliche Verwahrung ausgeschlossen wurde, werden nach der Nummernfolge der Eintragungen im Urkundenverzeichnis in der Erbvertragssammlung verwahrt.