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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV)
Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3)
Weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 des Notfallsanitätergesetzes

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 4296)


1.
Die weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 des Notfallsanitätergesetzes dauert 480 Stunden und umfasst folgende Inhalte:
  Stunden
a)Theoretischer und praktischer Unterricht 
 aa) Themenbereich 3 der Anlage 1 20
 bb) Themenbereich 6 der Anlage 1 20
 cc) Themenbereich 7 der Anlage 1160
 Zur freien Verteilung auf die Themenbereiche der Anlage 1 und zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung120
 Stundenzahl insgesamt320
   Stunden
b)Praktische Ausbildung 
 aa)in geeigneten Krankenhäusern 
  aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 40
  bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 40
 bb)in der Lehrrettungswache 80
  Die weitere Ausbildung in der Lehrrettungswache dient insbesondere dazu, die im Unterricht und in der Ausbildung im Krankenhaus erlernten Inhalte einzuüben und zu vertiefen, sowie zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung. 
 Stundenzahl insgesamt160
2.
Die weitere Ausbildung nach § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Notfallsanitätergesetzes dauert 960 Stunden und umfasst folgende Inhalte:
  Stunden
a)Theoretischer und praktischer Unterricht 
 aa) Themenbereich 3 der Anlage 1 60
 bb) Themenbereich 6 der Anlage 1 40
 cc) Themenbereich 7 der Anlage 1280
 Zur freien Verteilung auf die Themenbereiche der Anlage 1 und zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung260
Stundenzahl insgesamt 640
   Stunden
b)Praktische Ausbildung 
 aa)in geeigneten Krankenhäusern 
  aaa) im Funktionsbereich 2 der Anlage 3 80
  bbb) im Funktionsbereich 3 der Anlage 3 60
  Zur freien Verteilung auf einen der Funktionsbereiche der Anlage 3 40
 bb)in der Lehrrettungswache140
  Die weitere Ausbildung in der Lehrrettungswache dient insbesondere dazu, die im Unterricht und in der Ausbildung im Krankenhaus erlernten Inhalte einzuüben und zu vertiefen, sowie zur Vorbereitung auf die staatliche Ergänzungsprüfung. 
 Stundenzahl insgesamt320