Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen § 31Freistellung von Verwaltungsgebühren
Meldebehördliche Aufenthalts- und Wohnsitzbescheinigungen für Zwecke dieses Gesetzes sind gebührenfrei auszustellen.