Der Ausbildungsberuf Oberflächenbeschichter/Oberflächenbeschichterin wird
- 1.
nach § 4 des Berufsbildungsgesetzes sowie
- 2.
nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 8, Galvaniseure, der Anlage B der Handwerksordnung
staatlich anerkannt.