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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben
Art II 

Verteidigungsausgaben im Sinne dieses Abkommens sind Ausgaben, die von den Vereinigten Staaten - im Falle der Ausfuhr von den Vereinigten Staaten oder in ihrem Auftrage - für Ausrüstung, Materialien, Einrichtungen oder Leistungen für die gemeinsamen Verteidigungsbemühungen geleistet werden, einschließlich der Ausgaben für Auslandshilfsprogramme aller Art der Vereinigten Staaten.