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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG)
§ 10 Inkrafttreten

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.