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Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

OrdenErl 7

Ausfertigungsdatum: 02.05.1996

Vollzitat:

"Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 2. Mai 1996 (BGBl. I S. 668)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 7. 5.1996 +++)
Erlaß über die Stiftung siehe Bek. v. 3.5.1996 BAnz 1996, S. 5265
Erlaß über die Stiftung aufgeh. durch Art. 6 Erlaß v. 9.11.2010 BAnz 2010, S. 3910 mWv 2.5.2010
Auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt II Nr. 2 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. II 1990 S. 885, 910), genehmige ich die Stiftung und Verleihung der
Einsatzmedaille der Bundeswehr
durch den Bundesminister der Verteidigung.
Ich genehmige die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen des in Artikel 1 genannten Ehrenzeichens.
Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger bekanntgemacht.
Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.
Der Bundespräsident