Der Ausbildungsberuf des Orgelbauers und der Orgelbauerin wird staatlich anerkannt nach
- 1.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
- 2.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe „Orgel- und Harmoniumbauer“ nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 44 der Handwerksordnung.