Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Einführung der Lotsenordnung für den Oberrhein
Art 3 Prüfungsausschüsse

Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Lotsenprüfung (§ 9 Nr. 1) werden bei den in Artikel 2 Abs. 1 genannten Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern gebildet.