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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin* (Orthopädieschuhmacherausbildungsverordnung - OrthopschuhmAusbV)
§ 2
Dauer der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.
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