(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane,
- 2.
Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 3.
Anmessen von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln,
- 4.
Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen sowie von Patienten und Patientinnen,
- 5.
Entwickeln und Vorbereiten von Modellen,
- 6.
Herstellen und Instandsetzen von orthopädischen Maßschuhen,
- 7.
Anfertigen von orthopädischen Elementen,
- 8.
Anbringen von orthopädischen Zurichtungen an Konfektionsschuhen,
- 9.
Anfertigen von Einlagen, Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen sowie von Fußprothesen,
- 10.
Ausführen von medizinischen Fußpflegemaßnahmen,
- 11.
Anmessen und Anpassen von konfektionierten Bandagen, Orthesen und Hilfsmitteln zur Kompressionsversorgung sowie
- 12.
Anmessen und Anpassen von konfektionierten Schuhen.