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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin *)
§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“ sowie
2.
„Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“.