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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)
§ 13 

§ 4 Satz 1 bis 4 tritt mit Wirkung vom 9. April 1967, § 11 Abs. 3 mit Wirkung vom 20. Juli 1972 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Ersten des auf seine Verkündung folgenden Monats in Kraft.