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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
Anlage 8 (zu § 4 Absatz 2)
Anforderungen an das Lichtbild für den Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 260, S. 7 – 10)
Illustration einer Person mit langen blonden Haaren, die freundlich lächelt. Darüber befindet sich ein Netz aus Linien, das die Ausrichtung gemäß der Biometrie vorgibt.Das Foto zeigt das Gesicht von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende. Beide Gesichtshälften sind deutlich erkennbar. Das Gesicht nimmt 70 bis 80 % der Höhe des Fotos ein.   
Illustration einer Person mit blauen Haaren und gleichmäßig ausgeleuchtetem Gesicht.Ausleuchtung
Das Gesicht ist an allen Stellen gleichmäßig ausgeleuchtet und reflektiert nicht. Rote Augen sind zu vermeiden.
Illustration einer Person mit blauen Haaren und einem Schlagschatten auf der rechten Seite ihres Gesichts.Illustration einer Person mit blauen Haaren. Das Bild hat einen geringen Kontrast und ist sehr dunkel.Illustration einer Person mit blauen Haaren und einer Reflexion im Gesicht.
SchlagschattenZu dunkelReflexion im Gesicht
Illustration einer bärtigen Person mit geradem und mittig positioniertem Kopf.Kopfposition
Der Kopf ist mittig im Foto positioniert und gerade.
Illustration einer bärtigen Person mit geneigtem Kopf zur rechten Seite.Illustration einer bärtigen Person, die leicht nach oben schaut.Illustration einer bärtigen Person, die sich am rechten unteren Bildausschnitt befindet.
Kopfneigung zur SeiteNach unten oder obenNicht zentriert
Illustration einer Person mit scharfem und kontrastreichem Gesicht.Schärfe und Kontrast
Das Gesicht ist in allen Bereichen scharf abgebildet und kontrastreich.
Illustration einer Person mit unscharfem Gesicht.Illustration einer Person mit geringem Kontrast und dunkler Belichtung.Illustration einer Person mit geringem Kontrast und heller Belichtung.
Schärfe unzureichendMangelnder Kontrast
(zu dunkel)
Mangelnder Kontrast
(zu hell)
Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem schattenfreien, einfarbig grauen Hintergrund.Hintergrund
Der schattenfreie Hintergrund ist einfarbig und bildet zum Gesicht sowie zu den Haaren einen deutlichen Kontrast.
Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem gemusterten Hintergrund.Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem kontrastarmen Hintergrund.Illustration einer Person mit kurzen weißen Haaren vor einem Hintergrund mit Schatten.
Hintergrund mit MusterHintergrund ohne KontrastHintergrund mit Schatten
Illustration einer bärtigen Person mit Brille in guter Fotoqualität und mit realitätsgetreuem Hautton.Fotoqualität
Die Farben und insbesondere der Hautton werden auf dem Foto realitätsgetreu wiedergegeben. Digitale Fotos liegen in Farbe vor.
Illustration einer bärtigen Person mit Brille und offensichtlich retuschiertem Gesicht.Illustration einer bärtigen Person mit Brille und weichgezeichnetem Gesicht.Illustration einer bärtigen Person mit Brille mit verpixeltem Gesicht.
Mit Retuschen/FilterWeichzeichenZu geringe Auflösung
Illustration einer Person mit neutralem Gesichtsausdruck.Gesichtsausdruck
Der Gesichtsausdruck ist neutral. Der Blick ist geradeaus in die Kamera gerichtet und der Mund geschlossen.
Illustration einer Person mit offenem Mund und lachendem Gesichtsausdruck.Illustration einer Person mit geschlossenen Augen.Illustration einer Person, die ihr Gesicht zu einer Grimasse verzieht.
Lachen, Mund offenAugen zu, zusammengekniffenGrimasse
Illustration einer Person mit Brille und klar und deutlich erkennbaren Augen.Sichtbarkeit der Augen
Die Augen sind klar und deutlich erkennbar. Sie sind nicht verdeckt.
Illustration einer Person mit Brille, deren Brillenrahmen die Augen teilweise verdeckt.Illustration einer Person, bei der die Haare die Augen verdecken und Rote-Augen-Effekt.Illustration einer Person mit dunklen Brillengläsern und Spiegelungen.
Brillenrahmen verdeckt AugenHaare verdecken
die Augen,
Rote-Augen-Effekt
Brillengläser zu dunkel, Spiegelung
Illustration einer Person mit Kopftuch, bei der das Gesicht von der Kinnkante bis zur Stirn sichtbar ist.Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig. In diesen Fällen gilt: Das Gesicht ist von der unteren Kinnkante bis zur Stirn sichtbar. Schatten auf dem Gesicht sind nicht erkennbar.
Illustration einer Person mit Basecap, das tief ins Gesicht gezogen ist.Illustration einer Person mit blauer Burka.Illustration einer Person mit Kopftuch, deren Gesicht kaum erkennbar ist.
MützeBurkaGesicht nicht ausreichend sichtbar
Illustration eines Kindes mit dunkelblonden Haaren, das frontal in die Kamera blickt.Kinder
Das Gesicht nimmt 50 bis 80 % der Höhe des Fotos ein. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind im Übrigen kleinere Abweichungen zulässig.
Illustration eines Kindes mit einer weißen Mütze.Illustration eines Kindes und einem Gegenstand im Bild.Illustration eines Kindes mit Grimasse.
KopfbedeckungGegenstand im BildGrimasse
Illustration eines Kleinkindes, das frontal in die Kamera blickt.(Klein-)Kinder und Babys
Es handelt sich um eine Frontalaufnahme. Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind auf dem Foto weitere Ausnahmen in der Kopfposition, im Gesichtsausdruck und bei der Sichtbarkeit der Augen zulässig.
Illustration eines Kleinkindes, dessen Kopf den Großteil des Bildes einnimmt.Illustration eines Kleinkindes mit einer zweiten Person im Hintergrund.Illustration eines Kleinkindes, das nicht direkt in die Kamera schaut.
Kopf zu großZweite Person, Gegenstand im HintergrundKeine Frontalaufnahme