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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Patentanwaltsordnung (PAO)
§ 54
Aufgaben der Patentanwaltskammer
Die Patentanwaltskammer hat die Aufgabe, die Belange des Berufsstands zu wahren und zu fördern sowie die Einhaltung der Berufspflichten zu überwachen.
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