Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 14
Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.
zum Seitenanfang
Datenschutz