Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 9
Prüfungsgebühr
Der Antragsteller, der zur Eignungsprüfung zugelassen wird, hat an den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts eine Prüfungsgebühr von 250 Euro zu entrichten.
zum Seitenanfang
Datenschutz