1 | Personalgewinnung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | |
1.1 | Personalanwerbung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) | - a)
Personalbeschaffungsmarkt beobachten und auswerten - b)
Anwerbungsmöglichkeiten, insbesondere Medien, Veranstaltungen, Netzwerke, Institutionen und Organisationen nutzen - c)
Direktansprache bei potentiellen Bewerbern anwenden
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1.2 | Bewerberberatung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | - a)
Einstellungs- und Vermittlungsvoraussetzungen von Bewerbern prüfen - b)
eigenes Unternehmen vorstellen - c)
Einsatzmöglichkeiten und Entwicklungsperspektiven aufzeigen - d)
über Arbeitsbedingungen und Vergütung informieren - e)
auf Qualifizierungsmöglichkeiten hinweisen
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1.3 | Personalauswahl (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3) | - a)
Potenzialanalysen durchführen - b)
Auswahlinstrumente einsetzen - c)
Bewerberprofile ermitteln und dokumentieren - d)
Anforderungs- und Bewerberprofile abgleichen - e)
Auswahlentscheidungen treffen und begründen
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1.4 | Personaleinstellung und Personalvermittlung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4) | - a)
Vertragsunterlagen und Einstellungsdokumente zusammenstellen - b)
Verträge abschließen
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2 | Personaleinsatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | |
2.1 | Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | - a)
Personaleinsatz disponieren - b)
Mitarbeiter auf Unternehmen und Arbeitsplätze vorbereiten - c)
Mitarbeiter über Rechte und Pflichten aufklären
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2.2 | Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | - a)
Gefährdungsanalysen an Arbeitsplätzen durchführen und dokumentieren - b)
Hinweise zu Unfall- und Gesundheitsprävention geben und Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen einleiten und kontrollieren
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2.3 | Personalführung und Personalbetreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | - a)
kontinuierliche Rückkopplung zu Mitarbeitern gestalten - b)
Personaleinsatz anforderungsbezogen dokumentieren - c)
Teambildungsprozesse unterstützen - d)
Zielvereinbarungen vornehmen, Entwicklungsgespräche führen und Mitarbeiterbeurteilung durchführen - e)
Personal entwickeln und Weiterbildung planen
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2.4 | Personalsachbearbeitung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | - a)
Personalakten führen - b)
Arbeitsnachweise, Fehlzeiten und Urlaubsplanung dokumentieren - c)
Entgeltabrechnungen erstellen - d)
Mitarbeiter über arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Bedingungen informieren - e)
Personalstatistiken führen
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2.5 | Beendigung von Beschäftigungs- verhältnissen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5) | - a)
Möglichkeiten der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen unterscheiden - b)
Maßnahmen im Rahmen der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen umsetzen
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3 | Berufsfelderschließung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | - a)
unternehmensrelevante Berufe, deren Kompetenzanforderungen und Einsatzfelder unterscheiden - b)
Informationen über Berufe und Tätigkeiten beschaffen und auswerten - c)
Entwicklungen des Arbeitsmarktes beobachten und Veränderungen von Berufsfeldern und Berufen erfassen
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4 | Auftragsakquisition und Auftragsdurchführung, Marketing (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | |
4.1 | Auftragsspezifische Arbeitsplatzanalyse und Personalbedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | - a)
Unternehmensprofile erstellen - b)
Arbeitsabläufe, Produktions- und Dienstleistungsketten analysieren - c)
arbeitsplatzbezogene Anforderungsprofile erstellen - d)
qualitativen und quantitativen Bedarf ermitteln und dabei spezifische Kundenbedürfnisse berücksichtigen
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4.2 | Marketing, Kundenbindung und Kundenbetreuung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | - a)
Maßnahmen zur Kundenbindung durchführen - b)
Marketingmaßnahmen durchführen - c)
Kundenstamm betreuen und Kundenzufriedenheit sicherstellen - d)
Marktentwicklungen beobachten und Ergebnisse auswerten - e)
Auftragsakquisition durchführen
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4.3 | Angebotskalkulation und Verträge (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) | - a)
Entscheidungsträger identifizieren - b)
Leistungsbeschreibungen erstellen - c)
kundengerechte Angebote entwickeln - d)
Vertragstypen auswählen - e)
Angebote unterbreiten und Vertragsverhandlungen führen
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4.4 | Kontrolle der Vertragserfüllung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) | - a)
Umsetzung der Vertragsvereinbarungen mit dem Kunden kontrollieren - b)
Maßnahmen bei Vertragsstörungen einleiten
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5 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5) | |
5.1 | Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) | - a)
Gespräche adressatengerecht führen - b)
Wertschätzung und Vertrauensbildung als Grundlage erfolgreicher Kommunikation begreifen und umsetzen - c)
konstruktive Kritik annehmen, umsetzen und äußern
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5.2 | Teamarbeit und Kooperation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) | - a)
Aufgaben im Team planen und durchführen - b)
Informationen über Arbeitsergebnisse austauschen und nutzen - c)
interne Informationsprozesse gestalten
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5.3 | Konfliktmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.3) | - a)
Konfliktsituationen analysieren, versachlichen und dabei emotionale Momente berücksichtigen - b)
Konfliktlösungsstrategien anwenden - c)
eigene Handlungsmöglichkeiten einschätzen und Einbeziehung externer Unterstützung prüfen
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6 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 6) | - a)
Rechnungswesen und Controlling als kaufmännische Informations- und Steuerungsinstrumente begründen - b)
Kosten erfassen und Aufträge nachkalkulieren - c)
betriebliche Leistungen kalkulieren und bewerten - d)
Leistungsabrechnungen erstellen, Maßnahmen bei Zahlungsverzug einleiten - e)
Statistiken für Controlling erstellen und auswerten, Maßnahmen für das Unternehmen ableiten, Berichte erstellen
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7 | Berufsbezogene Rechtsanwendungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 7) | - a)
Rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen beachten - b)
Vertragstypen der Personaldienstleistung unterscheiden - c)
Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitsvermittlung anwenden
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