1. | eine monatliche Vergütung von |
| Euro 1,00 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 15,00 | |
| Euro 1,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 30,00 | |
| Euro 2,00 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 50,00 | |
| Euro 2,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 100,00 | |
| Euro 3,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 150,00 | |
| Euro 4,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 200,00 | |
| Euro 5,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 250,00 | |
| Euro 6,50 | bei einem Darlehen bis einschließlich |
| Euro 300,00. | |
| Bei einem Darlehen, das den Betrag von 300 Euro übersteigt, unterliegt die monatliche Vergütung der freien Vereinbarung. |
2. | Neben der in Nummer 1 genannten monatlichen Vergütung kann für die Aufbewahrung, Pflege und Versicherung von Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern, Krafträdern mit und ohne Beiwagen, Kraftwagen, Zugmaschinen und Kraftfahrzeuganhängern eine tägliche Vergütung vereinbart werden. |