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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Pferdewirtschaftsmeister und Pferdewirtschaftsmeisterin (Pferdewirtmeisterprüfungsverordnung - PferdewMeistPrV)
§ 2 Fachrichtungen

Der Prüfling wählt für die Prüfung eine der folgenden Fachrichtungen:
1.
Pferdehaltung und Service,
2.
Pferdezucht,
3.
Klassische Reitausbildung,
4.
Pferderennen oder
5.
Spezialreitweisen.